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Gerichtsurteil zu den Kita-Kosten begrüßt


„Jetzt ist gerichtlich festgestellt, was uns immer schon klar war!“


„Das Gerichtsurteil des Landesverfassungsgerichtes Münster zur Finanzierung der Kita-Kosten ist eine schallende Ohrfeige für die alte Landesregierung und eine schwere Hypothek für die neue Landesregierung, der sie sich schon vor dem Urteil gestellt hat!“ so begrüßt der Kreisvorsitzende der GRÜNEN, Herbert Falke, die Entscheidung zu der Übernahme der Kosten für die U3-Ausbau der Kindertagesstätten.

 

Er ist sich einig mit den politischen Verantwortungsträgern im Kreis, dass die alte Landesregierung gegen geltendes Recht 66 Mill. € an Bundeszuschüssen für die Betriebskosten nicht weiter geleitet haben.

 

„Unsere Kritik am Bürokratismus des schwarz-gelben Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), unsere Forderung nach Finanzierung der Ausbaukosten auf U 3 durch das Land, haben nun deutliche Bestätigung bekommen. Eine Revision des KiBiz wird nun wohl ohne ständige Proteste der Union und FDP möglich sein, zumal sich die Träger der Kindertagesstätten-einrichtungen mit der Landesregierung auf eine solche entsprechend geeinigt haben!“ ist sich Herbert Falke sicher. Und er verweist darauf, dass die rot-grüne Landesregierung schon am 10.  September mit den Vertretern des Städtetages, des Landkreistages und dem Städte und Gemeindebund in einer Erklärung u. a. festgehalten haben: „Darüber hinaus wird das Land die Mittel des Bundes für den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige - auch für die Betriebskosten – ungeschmälert an die Kommunen weiter leiten!“

 

Herbert Falke appelliert daher an CDU und FDP sich mit ihrer Kritik an den nachträglich notwendigen Neuverschuldungen des Landes zurück zu halten. Diese seien zum großen Teil Altlasten der Vorgängerregierung. Die jetzige Regierung würde alles ihr mögliche dafür tun, die Finanzsituation der Kommunen nachhaltig zu verbessern. Das so genannte Konnexitätsprinzip (wer bestellt, zahlt) wird die Landesregierung nun auch umzusetzen versuchen.

 


13.10.2010