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02.05.16 –
Die Bundestagsabgeordneten des Kreises Höxter haben einem Fracking-Verbot in Deutschland nicht zugestimmt. Christian Haase, CDU, direkt gewählter Vertreter des Kreises Höxter, stimmte gegen den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Auch Petra Rode-Bosse, SPD, versagte dem Antrag ihre Zustimmung.
„Die beiden Abgeordneten des Kreises Höxter haben ihre Chance vertan, den Einsatz von Fracking zu verhindern“, bewertet Uwe Rottermund, Sprecher der GRÜNEN im Kreis Höxter, das Abstimmungsverhalten. „Sie blockieren damit einen rechtssicheren Schutz unserer Wasserversorgung. Die Interessen unseres Kreises, der heimischen Getränkewirtschaft sowie der Bevölkerung werden missachtet“, macht Uwe Rottermund klar. Die große Mehrheit der Menschen lehnt Fracking ab. Selbst unter den Wählerinnen und Wählern von Union und SPD sprechen sich in einer EMNID-Umfrage von Mitte April über 80 Prozent der Befragten eindeutig für ein Verbot aus.
Mit ihrem Verhalten hat die Große Koalition zum wiederholten Mal ein Fracking-Verbot auf die lange Bank geschoben. Schon vor über einem Jahr hatte die Regierung ihren Vorschlag für ein Fracking-Erlaubnispaket in den Bundestag eingebracht. Doch die dringend notwendige Entscheidung wurde immer wieder vertagt. „Wir Grüne wollten jetzt endlich Klarheit schaffen und das Fracking-Verbot beschließen lassen, auf das die Betroffenen in den Regionen seit Jahren warten“, erläutert Uwe Rottermund.
„Für ein echtes Bekenntnis zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen hätten die Abgeordneten der Regierungsfraktionen unser Fracking-Verbot unterstützen müssen. Denn die Technik birgt erhebliche Risiken für Umwelt und Gesundheit. Dazu gehören unter anderem Verunreinigungen des Trink- und Grundwassers durch schädliche Chemikalien, seismische Erschütterungen und die ungeklärte Frage der Entsorgung giftigen Lagerstättenwassers“, zählt Uwe Rottermund auf. Darüber hinaus führe Fracking in eine energie- und klimapolitische Sackgasse.
Der von den GRÜNEN vorgelegte Entwurf zur Änderung des Bundesberggesetzes untersagt Fracking zur Förderung von fossilen Rohstoffen in jeder Tiefe und in sämtlichen Wirtsgesteinen. Nach Ablehnung des Antrags bleibt es bei dem unsicheren Zustand, in dem in Kenntnis der Gefährlichkeit der Technik weder eine Begrenzung noch ein Verbot gesetzlich normiert werden.
Den grünen Gesetzentwurf finden Sie hier: dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/075/1807551.pdf
Abstimmungsverhalten (namentliche Abstimmung):
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