BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

DIE GRÜNEN IM KREIS HÖXTER

Problematischer Gesetzentwurf zur Kohlendioxidspeicherung
GRÜNE bieten Bürgerinformation am 30. März

 

Nach dem Scheitern eines ersten CCS-Gesetzentwurfs zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid in Deutschland hat die schwarz-gelbe Regierung nun einen neuen Entwurf vorgelegt, der angeblich schon Anfang März im Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Darauf weisen die GRÜNEN im Kreis Höxter wegen der möglichen Betroffenheit des Kreises durch CO2-Endlager hin.

 

Für die Grünen begleitet der Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer als Sprecher für Energie- und Ressourceneffizienz das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Oliver Krischer erklärt: „Die Vorlage des aktuellen Gesetzesentwurfs folgte parallel der Veröffentlichung einer Landkarte durch Greenpeace, die auf der Grundlage von Daten der Bundesanstalt für Geowissenschaften (BGR) 408 mögliche CO2-Speicherstätten in Deutschland aufzeigt.

 

Obwohl Bundesumweltminister Röttgen den Bundesländern in Zeitungsinterviews immer wieder eine Ausstiegsklausel versprochen hat, mit der sie die CO2-Verpressung auf ihrem Territorium ausschließen können, will er davon heute nichts mehr wissen. In seinen jüngsten Äußerungen lehnt er eine Ausstiegsklausel ab.

 

So ist die entscheidende Hürde für die Verabschiedung des Gesetzes nicht der Bundestag – hier erscheint eine Mehrheit aus CDU/CSU und FDP relativ sicher – sondern der Bundesrat. Gerade die schwarz-gelb regierten Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben ihre ablehnende Haltung zu CCS in der Vergangenheit immer wieder betont.“

 

Herbert Falke, Kreissprecher der GRÜNEN, nennt einige Kerninhalte des vorliegenden Gesetzentwurfs, die bei genauer Bewertung sehr problematisch sind:

„1. Die Dauer der Nachsorge des Betreibers beträgt lediglich 30 Jahre, danach haftet der Staat für etwaige Schäden.
2. Enteignungen zur Erprobung, des Transports oder aufgrund anderer Maßnahmen zur Speicherung sind möglich.
3. Der Eigentümer eines Grundstücks oberhalb der Speicherstätte hat die dauerhafte CO2-Speicherung zu dulden, für etwaige Ansprüche kommt jedoch der Betreiber des Speichers auf. Die Beweislast für die Schadensursache liegt wie im Bergrecht bei den Geschädigten.
4. Die CCS-Risikoforschung liegt allein in der Hand der Industrie.“

 

Angesichts der möglichen CO2-Endlagerung im Raum Bad Driburg – Brakel laden die GRÜNEN zu einer Bürgerversammlung mit ihrem Experten Oliver Krischer am Mittwoch, 30. März, um 19.00 Uhr nach Bad Driburg ein. Der genaue Ort wird noch bekannt gegeben.

 

Weitere ausführliche Informationen auf der Homepage von Oliver Krischer:

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23.02.2011

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