BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

DIE GRÜNEN IM KREIS HÖXTER

Einheitslasten: Erneute Schlappe für CDU und FDP in Münster

 
Zum heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Klage von 91 Kommunen gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz vom Februar 2010 erklärt Herbert Falke, Landtagskandidat der Grünen im Kreis Höxter, zugleich Fraktionssprecher der Grünen im Rat der Stadt Bad Driburg:
  
„Das ist ein Erfolg für die Städte und Gemeinden. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte die Kommunen gegen rot-grünen Widerstand über Jahre schwer belastet. Das heutige Urteil offenbart erneut, wie kommunalfeindlich diese Politik war.
 
Wieder einmal ist klar, dass Schwarz-Gelb den Landeshaushalt zu Lasten der Kommunen schöngerechnet hat. Gegen die Stimmen von SPD und Grünen hatten sie im Februar 2010 das jetzt verworfene Gesetz beschlossen. Die rot-grüne Regierung hat die entsprechenden Forderungen gegen die Kommunen nach dem Regierungswechsel ausgesetzt. Rot-Grün hatte 2010 eine verfassungskonforme Neugestaltung vereinbart. Wir Grüne stehen dazu und wollen nach der Landtagswahl die Lastenverteilung unter Berücksichtigung des Urteils wie versprochen neu regeln und unsere kommunalfreundliche Politik fortsetzen.

 

Die Konsolidierungsversprechen von Herrn Röttgen und Herrn Lindner brechen immer weiter in sich zusammen. Fakt ist auch, dass sich CDU und FDP nach wie vor nicht dafür einsetzen, dass sich der Bund stärker an den Kosten der Kommunen beteiligt. Selbst die Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund musste Rot-Grün über den Bundesrat erkämpfen.

 

Auch wenn Hubertus Fehring und die CDU im Kreis Höxter anderes suggerieren wollen: sie sind nicht die Anwälte der ländlichen Kommunen. Sie haben zu ihrer Regierungszeit allen Kommunen, auch denen im Kreis Höxter, geschadet.“

 

 
Zum Hintergrund:

 

Klage gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz

 

Frühere Verfassungsbeschwerden gegen die Regelungen zur Heranziehung der Kommunen zu den Einheitslasten sind zurückgewiesen worden. Dem Land wurde aber aufgegeben, jeweils im übernächsten Jahr eine Abrechnung vorzunehmen. Das daraufhin verabschiedete Abrechnungsgesetz vom 9.02.10 (CDU/FDP-Mehrheit: rund 2 Mrd. Euro sollen bis 2019 ans Land gehen) wurde von 91 Kommunen (142 weitere Kommunen unterstützten die Klage) beklagt.

 

Im Koalitionsvertrag 2010 Rot-Grün wurde zu der Problematik folgendes festgelegt:

 

„Wir gestalten die Beteiligung an den Kosten der Einheit zukunftsfest
Die zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und unserer Vorgängerregierung getroffene Einigung zur Abrechnung der kommunalen Anteile am Solidarpakt wird akzeptiert. Das Einheitslastenabrechnungsgesetz wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs NRW verfassungskonform ausgestaltet. Bis zu dieser Klärung setzt das Land die Zahlung der Forderungen der bisherigen Landesregierung gegen die Kommunen aus.“

 
Die Landesregierung hat dann eine ursprüngliche Rückforderung gegenüber den Kommunen in Höhe von 167 Millionen Euro ausgesetzt. Bereits in der
Verhandlung der Klage am 17.4. sehen Beobachter Zeichen für einen Erfolg der Kläger. Das nun ergangene Urteil wird für alle Kommunen positive Folgen haben, nicht nur für die Kommunen, die geklagt hatten. Die Rechnung geht allerdings an einen Landeshaushalt, der selber unter Konsolidierungsdruck steht.

 

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