Menü
Ludger Roters, Geschäftsführer der Grünen im Kreis Höxter, begrüßt das Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofs in Münster, das die Vorverlegung der Kommunalwahl auf den Europawahltermin für verfassungswidrig erklärt hat.
„Ich freue mich über das Urteil. Nun ist die absurde Situation vom Tisch, mehr als vier Monate lang doppelte Stadträte und doppelte Bürgermeister zu haben. Abgewählte, die aber noch entscheiden, und neu gewählte, die noch nichts zu sagen haben“, merkt Ludger Roters an. „Offenbar haben nicht nur wir Grünen darin ein demokratierechtliches Problem gesehen.“
Jetzt sei die schwarz-gelbe Koalition gefordert, das Naheliegende zu tun, nämlich die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September zusammenzulegen. Das sichere eine hohe Wahlbeteiligung und die Kommunen könnten durch die Vermeidung eines zusätzlichen Wahltermins Kosten sparen.
18.02.09
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 stehen wir vor der Entscheidung, ob wir das erhalten, was uns stärkt, und das stärken, was uns schützt. Es geht [...]
Die Kindergrundsicherung kommt. Die Ampelregierung hat heute die wesentlichen Punkte zur Kindergrundsicherung geklärt. Gemeinsam gehen die [...]
Frauen verdienen in Deutschland im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer. Das wollen wir ändern. Werde jetzt mit uns aktiv für [...]