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Die Kreistagsfraktion der Bündnisgrünen im Kreis Höxter hat sich intensiv mit der Thematik beschäftigt, wie der Standort der TH OWL in Höxter erhalten werden kann. Eine besondere Rolle spielt dabei für die Bündnisgrünen der Botanische Garten der TH OWL, der gleichsam als…
Einen Neustart in Sachen Schule ermöglicht das Projekt Gutshof Großeneder. Die Kreistagsfraktion der Bündnisgrünen informierte sich, wie das sozialpädagogische Angebot für schulmüde Jugendliche angenommen wird. Dieses außerschulische Angebot auf dem ehemaligen Hof des…
04.12.08 –
1. Der Kreistag Höxter fordert den Nahverkehrsverbund Paderborn Höxter (nph) auf, ein Sozialticket als Standard-Tarifangebot für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch einzuführen.
2. In Anlehnung an die Regelungen für die Schülerbeförderung und das Semesterticket soll die Landesregierung aufgefordert werden, für die Einführung eines Sozialtickets Haushaltsmittel bereit zu stellen.
3. Anzustreben ist ein abgestimmtes Verfahren mit den Verkehrsverbünden des Landes, um einheitliche Kriterien, insbesondere für den Kreis der Anspruchsberechtigten, die Preisgestaltung und den Geltungsbereich, zu entwickeln.
Mitte September hat das Statistische Bundesamt veröffentlicht, dass in den vergangenen acht Jahren die Preise für Bus- und Bahnfahrten schneller gestiegen sind als die Preise für das Autofahren. Für den Zeitraum von August 2000 bis zum August 2008 sind im Bundesdurchschnitt die Preise um 36,3 Prozent im öffentlichen Personennahverkehr gestiegen. Insbesondere Kürzungen bei den Bundeszuschüssen und steigende Energiepreise sind hierfür wesentliche Gründe. Diese Sparmaßnahmen können nur durch Preiserhöhungen bei gleichzeitiger Rücknahme der Fahrtenangebote realisiert werden.
Das alles bedeutet, dass einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger von diesen massiven Preissteigerungen besonders betroffen sind und zunehmend von einer angemessenen Mobilität abgekoppelt werden. Für die Teilhabe an der Gesellschaft ist Mobilität eine unverzichtbare Voraussetzung. Dies betrifft sowohl soziale Kontakte, die Versorgung mit Einzelhandels- und Gesundheitsdienstleistungen als auch die Anforderungen des Arbeitsmarktes, wo heute Flexibilität und Mobilität auch über weitere Entfernungen vorausgesetzt werden. Busse und Bahnen erfüllen im Sinne der Daseinsvorsorge diese Mobilitätsansprüche umweltverträglich und Klima schonend. Das Angebot eines Sozialtickets sichert den Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch eine angemessene Mobilität.
Andernorts gibt es Sozialtickets bereits.
Der Dortmunder Ratsbeschluss, zum 01.01.2008 ein Sozialticket in Dortmund einzuführen, findet bundesweit Aufmerksamkeit. Durch das Sozialticket wird zu einem Monatspreis von 15 Euro innerhalb des Stadtgebietes die Mobilität für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Dieser durch die Politik festgelegte Preis orientiert sich an dem in den Bedarfsberechnungen für Leistungen nach dem SGB II und SGB XII enthaltenen Satz von 14,62 Euro für Mobilitätsdienstleistungen.
Bereits im Jahr 1999 wurde in der Stadt Köln mit der Einführung des „Köln-Pass“ für die Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfeleistungen ein verbilligtes Fahrtenangebot bei den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) geschaffen. Nach einer zwischenzeitlichen Abschaffung durch veränderte Mehrheitsverhältnisse wurde dieses Angebot bei den KVB im Jahr 2006 wieder eingeführt.
Unbestritten ist, dass die Einführung eines Sozialtickets zu Einnahmeausfällen bei den Verkehrsunternehmen führt. Direkt entstehen diese, wenn anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger von einem Monatsticket zum Regelpreis auf ein ermäßigtes Sozialticket umsteigen. Bei der Einführung eines Sozialtickets sollten diese Ausfälle – ähnlich der Finanzierung des Semestertickets oder der Schülerbeförderung – durch das Land ausgeglichen werden.
Für die Verkehrsunternehmen entstehen aber auch positive Effekte. Zu nennen sind:
• die Gewinnung und Bindung von neuen Kundinnen und Kunden,
• die Reduzierung der Kosten beim Einzelfahrscheinverkauf,
• eine Senkung des Anteils an „Schwarzfahren“.
Für die Verkehrsunternehmen ist durch die Einführung eines Sozialtickets keine Ausweitung bei den Leistungsangeboten notwendig. Es müssen keine zusätzlichen Busse oder Bahnen eingesetzt werden, weil ein größerer Teil der berechtigten Personen sich bereits heute im ÖPNV-System bewegt. Das bedeutet, jeder durch ein Sozialticket neu gewonnene Fahrgast stellt einen Mehrerlös für die Verkehrsunternehmen und die Verkehrsverbünde dar.
Antrag zur Kreistagssitzung 04.12.2008
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