BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

DIE GRÜNEN IM KREIS HÖXTER

GRÜNE für eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen - Überpopulation tierschutzgerecht und effektiv in den Griff bekommen

25.09.14 – von Grüne Höxter

Die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen ist in Deutschland längst zu einem Problem geworden, etwa zwei Millionen Katzen leben streunend auf der Straße. Die Tiere verwahrlosen, leiden Hunger, sind häufig von Krankheiten befallen und erfrieren im Winter. Dieses Katzenelend kann durch die Einführung einer kommunalen Kastrations- und Kennzeichnungspflicht verringert werden. Dafür sprechen sich die GRÜNEN im Kreis Höxter aus.


„Allein durch die Kastration von Streunerkatzen lässt sich die Überpopulation  nicht in den Griff bekommen“, erläutert Karin Schulke vom Sprecherteam des Kreisverbandes Höxter. „Verschärft wird das Problem durch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang, die sich unkontrolliert mit den Streunerkatzen vermehren.“ Die Zahl der Nachkommen von nur einer Katze könne so in wenigen Jahren in die Tausende steigen.


In NRW wurden bislang etwa 10.000 Katzen jährlich wegen Verdachts auf Wilderei abgeschossen. Eine Katze gilt als „wildernd“, wenn sie sich 200 bis 500 Meter (je nach Bundesland) vom nächstgelegenen Haus entfernt. Getötet werden jedoch nicht nur Streunerkatzen auf der Suche nach Futter, sondern auch Hauskatzen. Eine nachhaltige Lösung des Streunerkatzenproblems bietet der Abschuss auf Grund der hohen Geburtenrate jedoch nicht.


„Als ehemalige Katzenbesitzerin und jetzige Hundebesitzerin bin ich sehr froh, dass mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes der Haustierabschuss verboten werden soll. Es ist sehr traurig ein geliebtes Haustier auf diese Weise zu verlieren“, sagt Karin Schulke.


Die einzig sinnvolle und tiergerechte Methode, um die Katzenpopulation einzudämmen, ist die Kastration von männlichen und weiblichen Hauskatzen mit Freigang. „Wichtig ist jedoch auch, die Tiere tätowieren oder chippen und bei einem kostenlosen Haustierregister, wie z.B. TASSO e.V., registrieren zu lassen. Nur so können Fundtiere, die im Tierheim oder beim Tierarzt abgegeben werden, schnell ihren Besitzern zugeordnet werden. Dadurch werden die ohnehin überfüllten Tierheime auch finanziell entlastet“, erklärt Karin Schulke weiter.


Auch wenn eine landesweite Regelung in NRW nach dem Beispiel Hessens und Mecklenburg-Vorpommerns im Gespräch ist, so sollten auch vor Ort Klarheiten geschaffen werden. Nun sind also die Kommunen am Zug einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz zu leisten, in dem sie eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen in ihre kommunalen Verordnungen aufnehmen.

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