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06.12.14 –
Die GRÜNEN lehnen den Gesetzentwurf von Union und SPD zum Fracking ab. Nach den Plänen der Bundesregierung soll in Tiefen unter 3.000 Metern die „unkonventionelle Erdgasförderung″ prinzipiell erlaubt sein, oberhalb grundsätzlich mit einigen Auflagen.
„Dies ist ein Freibrief für Brunnenvergifter″, empört sich Uwe Rottermund, Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreis Höxter. „Die vom Bundesministerium und von NRW in Auftrag gegebenen Fracking-Gutachten von 2012 belegen eindeutig, dass die Risiken und Gefahren von Fracking nicht kalkulierbar sind. Deshalb ist der Einsatz dieser Technologie, auch für Testbohrungen, für uns GRÜNE nicht verantwortbar.“
Die Bundesregierung folge mit dem Gesetzentwurf im Wesentlichen den Wünschen der Gaskonzerne. Ihnen soll künftig erlaubt werden, auf 80 Prozent der Bundesfläche zu fracken. Bereits ab 2018 soll kommerzielles Fracking in Schiefer- und Kohleflözgesteinen erlaubt werden. Die Bewertung der Gefährlichkeit von Fracking wird an eine Expertenkommission ausgelagert. „Damit schiebt die Bundesregierung ihre Verantwortung einfach ab, statt sich klar zum Fracking zu positionieren“, bemängelt Rottermund.
Der Gesetzentwurf regelt zwar, dass oberhalb von 3000 Metern Tiefe Erdgas-Fracking „zu versagen" sei. Dieses Verbot wird jedoch von diversen Ausnahmen durchlöchert. Unter anderem dürfen schwach wassergefährdende Frac-Fluide (beim Fracking eingesetzte Flüssigkeiten) bei „Erprobungsmaßnahmen" eingesetzt werde. Forschungsbohrungen mit Fracking-Einsatz in Schiefer- und Kohleflözgesteinen sind gewollt, und die Gewinnung von Tight-Gas (Gas aus Sandstein) wird ausdrücklich erlaubt. Gebiete, in denen Fracking verboten werden soll, reichen nicht, um Gefahren für Mensch, Natur und Trinkwasser durch Fracking auszuschließen, kritisieren die GRÜNEN. Nicht einmal die besonders geschützten Natura-2000-Gebiete werden Tabuzonen für Fracking sein.
„Und wofür das Ganze?!“ fragen die GRÜNEN. Sie verweisen auf Aussagen des Bundesumweltministeriums. Danach kann Fracking keinen relevanten Beitrag zum Klimaschutz und auch nicht zur Verringerung der Importabhängigkeit der Energieversorgung leisten. „Wem nützt also diese Risikotechnologie und wer kommt für die Folgen auf?″ stellt Kreisverbandssprecherin Karin Schulke die entscheidende Frage. „Eine vernünftige Energiewende würde die Fracking-Diskussion erübrigen. Sie brächte uns schneller und nachhaltiger voran. Mit diesem Gesetz von Union und SPD wird Fracking nun doch noch durch die Hintertür erlaubt.″
Nach Meinung der GRÜNEN ist es dringend geboten, vor einem auch nur probeweisen Einsatz der Frack-Technologie zunächst die Risiken, Auswirkungen und Folgen zu ermitteln und auszuwerten. „Praktische Technologieversuche nach dem Prinzip „Versuch und Irrtum″ hatten wir schon zu viele, wie beispielsweise in Niedersachsen, wo Fracking bereits erlaubt ist und wo arge Probleme insbesondere mit den toxischen Frack-Abwässern bestehen.“ Die GRÜNEN fordern daher ein gesetzlich verankertes bundesweites Moratorium.
Nähere Infos zum Gesetz finden sich unter http://www.gruene-bundestag.de/themen/umwelt/hochrisikotechnologie-fracking_ID_4393756.html. Die erwähnten Gutachten sind zu finden unter http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse120907_a.php und http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4346.html
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