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29.01.16 –
Um Ressourcen zu schützen und Verpackung zu vermeiden brauchen wir ein Wertstoffgesetz, das mehr Wertstoffe aus den Siedlungsabfällen in ein hochwertiges Recycling führt, die Vermeidung von unnötigen Verpackungen fördert und finanzielle Anreize für ressourcenschonende und besser recycelbare Verpackungen und Produkte setzt.
Die bisherige Trennung von Dualen Systemen (für Verpackungen) und kommunaler Zuständigkeit für den Restmüll hat sich nicht bewährt und muss beendet werden. Für Bürgerinnen und Bürger ist sie nicht nachvollziehbar, daher kommt es zu hohen Fehlwürfen in den Tonnen.
Die geteilte Verantwortung führt zu großem administrativen Aufwand, hohen Transaktionskosten und hat derzeit keine ökologische Lenkungswirkung. Zudem sind die Dualen Systeme in der Vergangenheit bereits mehrfach durch interne Streitigkeiten um Lizenzmengen, Trittbrettfahrer und Branchenlösungen in erhebliche finanzielle Probleme geraten.
Bei Störungen der Sammlung durch die von den Dualen Systemen beauftragten Unternehmen wenden sich Bürgerinnen und Bürger an den Kreis, also an das Abfallservicebüro des Kreises Höxter, das jedoch gegen die Probleme nicht wirklich vorgehen kann. Wir brauchen daher ein neues, transparentes und effizientes Sammlungssystem aus einer Hand.
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Wertstoffgesetz vorgelegt, der die Kommunen aus der Entsorgung des Hausmülls weiter zurück drängt und die flächendeckende Wertstoffsammlung vollständig in die Hände der Dualen Systeme legt. Der jetzige Vorschlag verkompliziert das bereits jetzt aufgeblähte, ineffiziente System der geteilten Zuständigkeiten zwischen Dualen Systemen und Kommunen in der Abfallentsorgung weiter. Davon wird auch die Organisation der Abfallentsorgung im Kreis Höxter betroffen sein.
Die Abfallentsorgung gehört zur kommunalen Daseinsvorsorge und darf nicht weiter privatisiert werden. Für eine transparente und bürgerfreundliche Lösung muss die Verantwortung für die Sammlung aller Siedlungsabfälle in kommunaler Hand sein. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält keine Durchgriffsmöglichkeiten der Kommunen auf die Sammlung der Wertstoffe. Kommunen erhalten lediglich sehr begrenzte und zudem rechtlich kaum durchsetzbare Gestaltungsmöglichkeiten bei der Sammlung. Reibungsverluste und Streitigkeiten zwischen Kommunen und privaten Entsorgern sind vorprogrammiert.
Statt eine klare, kostengünstigere Organisation der Sammlung vor Ort in einer Hand durch die Kommunen zu organisieren, werden die privaten Dualen Systeme künstlich am Leben gehalten, weitere Aufgaben an sie übertragen, und den Kommunen somit entzogen. Die Bundesregierung bereitet den Boden für ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit.
Der derzeitige Entwurf ist aus kommunaler Sicht nicht geeignet, die Aufgabenteilung in der Abfallentsorgung neu zu regeln und die bisherigen Probleme zu lösen. Er verschärft vielmehr die bestehenden Probleme zwischen Kommunen und privaten Entsorgern und macht die Müllentsorgung nicht ausreichend ökologischer.
Der Ausschuss für Umwelt, Planen, Bauen / der Kreistag des Kreises Höxter begrüßt deshalb die Entschließung des Bundesrates vom 29.01.2016 (Ds. 610/15), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, eine kommunale Sammlung von Wertstoffen einzuführen und appelliert an die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der:
Wir brauchen daher ein neues, transparentes und effizientes Sammlungssystem in kommunaler Hand.
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