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In der Sitzung des Betriebsausschusses der Stadt Willebadessen am 9. Oktober wurde ein „Bürgerantrag“ von Lutz Eska, Stadtverbandsvorsitzender der AfD, zur Änderung des Teilflächennutzungsplans Windkraft behandelt. Der Vorwurf der Nichtberücksichtigung des Trinkwasserschutzes…
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18.10.24 –
In der Sitzung des Betriebsausschusses der Stadt Willebadessen am 9. Oktober wurde ein „Bürgerantrag“ von Lutz Eska, Stadtverbandsvorsitzender der AfD, zur Änderung des Teilflächennutzungsplans Windkraft behandelt. Der Vorwurf der Nichtberücksichtigung des Trinkwasserschutzes wurde in den Raum gestellt. Die Sachlage wurde vom Bauamtsleiter Markus Blaschek unter Hinzuziehung zusätzlicher fachlicher Expertise durch einen Geologen und Anwältinnen der Kanzlei Brandi aus Paderborn fundiert erörtert.
Nach Einschätzung der in Löwen lebenden Kreisverbandssprecherin der GRÜNEN Anne Rehrmann wurde dabei deutlich, dass der Rat und die Verwaltung der Stadt Willebadessen bei der Teilflächennutzungsplanung nichts falsch gemacht haben.
„Trinkwasserschutzzonen 2 dürfen bei der Teilflächennutzungsplanung nicht pauschal ausgenommen werden, Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden und die Entscheidung darüber liegt nun bei der Unteren Wasserschutzbehörde des Kreises, wo bereits entsprechende Anträge vorliegen“, so Rehrmann. „Wir GRÜNEN vertrauen darauf, dass eine sachgerechte Entscheidung getroffen wird, die sowohl die Ziele des Ausbaus der erneuerbaren Energien als auch den Natur- und Wasserschutz ausgewogen berücksichtigt. In Hinblick auf den Klimaschutz gibt es keine Alternative zum Ausbau der Erneuerbaren.“
Für die Begrenzung des Zubaus von Windkraftanlagen sei es überdies gut, dass die Stadt anders als manche andere einen Plan aufgestellt hat. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur Rückstellung von Genehmigungen in Soest zeigt, dass man gegenwärtig nicht auf den noch unfertigen Regionalplan bauen kann. Lediglich in den Kommunen, die einen Teilflächennutzungsplan aufgestellt haben, sind nach aktueller Rechtslage Flächen ausgeschlossen. „Die Regelung in NRW, Genehmigungen bis zum finalen Regionalplan zurück zu stellen, ist mit dem Urteil des OVG Münster hinfällig. Es wurde festgestellt, dass Bundesrecht Landesrecht schlägt.“ Anne Rehrmann weiter: „Die NRW-Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Mona Neubaur hat zwar bei ihrem Besuch in Warburg während der Oktoberwoche auf eine Bundesratsinitiative der Landesregierung verwiesen, die das Ziel verfolgt, die kommunale Steuerungskompetenz durch den Regionalrat zu stärken“, ergänzt Anne Rehrmann „aber solange kein geändertes Bundesgesetz beschlossen wird, bleiben nur in Gemeinden wie Willebadessen Flächen für Windkraftanlagen ausgeschlossen.“
Eine Änderung des Teilflächennutzungsplanes ist gar nicht möglich, denn sie hätte eine Aufhebung des Planes zur Folge, die Frist war zum Februar 2024 abgelaufen und daran könne in Anbetracht der Gesetzeslage kein vernünftiges Interesse bestehen. Konsequenterweise lehnte der Ausschuss den „Bürgerantrag“ ab. „Wir GRÜNEN im Kreis Höxter unterstützen die Entscheidung des Rates und der Stadt Willebadessen zum Thema Windkraft“, schließt Anne Rehrmann.
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